Geldauflagen werden in der Justiz als Alternative zu Freiheitsstrafen oder als Teil einer Einstellung des Verfahrens ausgesprochen.
Richter:innen und Staatsanwält:innen können frei entscheiden, diese Geldauflage einer gemeinnützigen Organisation wie Pro Animale für Tiere in Not e.V. zuzusprechen.
Wir investieren die zugewiesenen Geldauflagen sinnvoll und direkt in unsere Rettungseinsätze für die Tiere. Jede Zuweisung sichert die Zukunft unserer Arbeit!
Unser Service für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Geldauflagenkonto
Pro Animale für Tiere in Not
IBAN: DE42 7835 0000 0000 3303 73
BIC: BYLADEM1COB
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Aktenzeichen an.
*Achtung: Dies ist kein Spendenkonto!
Baden- Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
Ihre Ansprechpartnerin:
Natascha Wothke
Tel. 0170 4539894
Mail: vorstand@pro-animale.de
Zuweisungen postalisch bitte an:
Pro Animale für Tiere in Not e.V.
Im I. Wehr 1
97424 Schweinfurt
Sie kennen Richterinnen, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich?
Wir freuen wir uns, wenn Sie ihnen Pro Animale für Tiere in Not e.V. für die Zuweisung von Geldauflagen ans Herz legen!
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