1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Pro Animale für Tiere in Not e.V.
  • mit Sitz in 96231 Bad Staffelstein/OT. Uetzing
  • Gründungsjahr: 1985
  • Ansprechpartner: Natascha Wothke
    Adresse: Im I. Wehr 1, 97424 Schweinfurt
    Telefonnummer: 09721 / 608406
    Emailadresse: vorstand@pro-animale.de

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen. Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Schweinfurt, StNr. 249/110/76221 vom 01.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO verwendet wird.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

  • 1. Vorstand – Johanna Wothke
  • 2. Vorstand – Natascha Wothke
  • 3. Vorstand – Christian Ulsamer

5. Tätigkeitsberichte

6. Personalstruktur

  • Bei Pro Animale für Tiere in Not e. V. arbeiten 52 Mitarbeiter.
  • Die erste Vorsitzende des Vereins und Geschäftsführerin Johanna Wothke ist seit 1985 in Vollzeit ehrenamtlich für den Verein tätig.
  • Der zweite und dritte Vorstand kommt jeweils auf mindestens 900 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit für den Verein.
  • Weitere ehrenamtlich geleistete Stunden belaufen sich auf ca. 750 Stunden.

7. Angaben zur Mittelherkunft +
8. Angaben zur Mittelverwendung

Einnahmenaufstellung 2022

Ausgabenaufstellung 2022

Rechenschaftsbericht für Mitglieder Gesamt 2022

Rechenschaftsbericht für Mitglieder Ausland 2022

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Es besteht keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Es gibt keine juristischen Personen, deren jährlicher Spendenbetrag mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets beträgt.