1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Pro Animale für Tiere in Not e.V.
- mit Sitz in 96231 Bad Staffelstein/OT. Uetzing
- Gründungsjahr: 1985
- Ansprechpartner: Natascha Wothke
Adresse: Im I. Wehr 1, 97424 Schweinfurt
Telefonnummer: 09721 / 608406
Emailadresse: vorstand@pro-animale.com
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
- Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen. Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Schweinfurt, StNr. 249/110/76221 vom 01.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO verwendet wird.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- 1. Vorstand – Johanna Wothke
- 2. Vorstand – Natascha Wothke
- 3. Vorstand – Christian Ulsamer
5. Tätigkeitsberichte
6. Personalstruktur
- Bei Pro Animale für Tiere in Not e. V. arbeiten 51 Mitarbeiter und ein Auszubildender
- Die erste Vorsitzende des Vereins und Geschäftsführerin Johanna Wothke ist seit 1985 in Vollzeit ehrenamtlich für den Verein tätig.
- Der zweite und dritte Vorstand kommt jeweils auf mindestens 900 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit für den Verein.
- Weitere ehrenamtlich geleistete Stunden belaufen sich auf ca. 750 Stunden
7. Angaben zur Mittelherkunft +
8. Angaben zur Mittelverwendung
Rechenschaftsbericht für Mitglieder Gesamt 2020
Rechenschaftsbericht für Mitglieder Ausland 2020
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Es besteht keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- Es gibt keine juristischen Personen, deren jährlicher Spendenbetrag mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets beträgt.